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Skigebiet

INSIDERTIPP FÜR DIE GANZE FAMILIE

Skifahrer, Snowboarder, Freerider und Skitourengeher sind in der Weißsee Gletscherwelt genau richtig. Umrahmt von der imposanten Natur des Nationalparks Hohe Tauern kann man den Winter bei uns in vollen Zügen genießen.

Mit Spiel und Spaß lernen die „Kleinen“ im Kinderland der Skischule Lederer (2 Babylifte - Betreiber Skischule) das sichere Wedeln über die Pisten.

Und Jene, die es ruhiger mögen, genießen die prächtige Winterkulisse und entspannen sich auf der Sonnenterrasse im Berghotel Rudolfshütte oder an der Mittelstation Grünsee.

Die günstigen Preise sowie das tolle Familienangebot (2 Kinder unter 12 Jahre fahren in Begleitung der Eltern frei) laden zu einem entspannten Skiausflug ein.

Das Skigebiet (1.480 – 2.600 m) bietet 23 km präparierte Skipisten jeden Schwierigkeitsgrades, kilometerlange Tiefschneehänge sowie ein unvergessliches Panorama.


Insbesondere für Anfänger ist die Piste an der Mittelstation ideal für die ersten Fahrten im Schnee. Am Hüttenhang können Sie auch bei wiedrigen Wetterbedingungen problemlos Ihre Kurven ziehen.

Fortgeschrittene toben sich bestens auf der Abfahrt Medelzkopf und zum Grünsee aus.

 


Donnerstag, 18. April 2024

geöffnete Liftanlagen

Witterungsbedingt können einzelne Anlagen (kurzfristig) ausser Betrieb sein

Seilbahn Rudolfshütte I
Enzingerboden - Grünsee
In Betrieb
Seilbahn Rudolfshütte II
Grünsee - Weißsee / Abfahrt bis zum Zehnerlift möglich
In Betrieb
Doppelsessellift Medelz
In Betrieb
Doppelsessellift Tauernmoos
technisch bedingt für diese Wintersaison 23/24 außer Betrieb
Nicht in Betrieb
Hüttenlift
In Betrieb
Grünseelift
Nicht in Betrieb
Zehnerlift
Abfahrt bis zum Zehnerlift möglich
In Betrieb
Schafbühellift
In Betrieb

Safety First

Sicherheit beim Skisport

Bitte beachten Sie die Hinweistafeln im Skigebiet.

Skiunfallmeldung
Skiunfälle können bei jeder Liftstation gemeldet werden. Handeln Sie wie folgt beim Antreffen eines Verletzten:

  • Sichern der Unfallstelle
  • Erste Hilfe leisten
  • Verständigung des Pisten- u. Rettungsdienstes bei der jeweiligen Liftstation
    (Vergewissern Sie sich, dass eine Ansprechperson bei der verletzten Person bleibt)
  • Angaben des Unfallortes (Pistenbezeichnung)
  • Art der Verletzung
     

Rettung 144  /  Bergrettung 140  /  Internationaler Notruf 112


Unser Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur markierte und geöffnete Pisten.
Im freien Gelände bewegen Sie sich auf eigene Gefahr.
Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten verrechnet werden.

letzte Kontrollfahrt des Pistendienstes: 16.30 Uhr

Die 10 FIS Pistenregeln

  • Rücksicht auf die Anderen
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur
    Der von oben kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.
  • Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum läßt.
  • Einfahren und Anfahren
    Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten
    Jeder Skifahrer muss vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abfahrt
    Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.
  • Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Verhalten bei Unfällen
    Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.